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Warum ein Nein zur Trinkwasser-Initiative zwingend ist

Demnächst entscheidet das Schweizer Stimmvolk mit der Trinkwasser-Initiative über die Zukunft der Schweizer Landwirtschaft. Die Initiative fordert (Auszug aus dem Initiativtext), … dass die Subventionen an die Landwirtschaft nur für Bewirtschaftungsweisen ausgerichtet werden, welche die Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden und das Trinkwasser nicht verschmutzen.

An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass Schweizer Landwirte keine Subventionen erhalten, sondern Direktzahlungen, welche als Leistungsentgelt für die sichere Versorgung, Pflege der Kulturlandschaft, Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, dezentrale Besiedlung des Landes und der Förderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktionsformen, ausgerichtet werden.

Massiver Einschnitt…
Für mich als produzierender Landwirt, welcher Milchvieh und Hühner hält, Acker- und Futterbau sowie Naturschutzpflege betreibt, wäre die Annahme dieser Initiative ein massiver Einschnitt in meinen bis anhin effizient geführten Betrieb. Als eines von vielen Beispielen würde dies für den gesamten Kreislauf, begonnen bei der Produktion über die Verarbeitung bis zum Verkauf an den Konsumenten, folgendes bedeuten: Ich als Landwirt müsste meinen Viehbestand reduzieren, damit ich meine Tiere mit dem auf dem eigenen Betrieb hergestellten Futter ernähren kann. Dies bedeutet für mich weniger Einkommen, da ich auch weniger Milch, Eier und Fleisch verkaufen kann. Durch den reduzierten Viehbestand fehlt mir zudem die entsprechende Menge an Naturdünger (Gülle, Mist) für eine angemessene Düngung der Felder. Ich müsste somit Kunstdünger zukaufen (Importsteigerung), was zusätzliche finanzielle Mittel bedingt, welche mir durch die Reduktion des Viehbestandes jedoch fehlen.

… mit Dominosteineffekt
Für einen benachbarten viehlosen Betrieb, mit welchem ich zusammenarbeite und ihm Heu abnehme, bedeutet dies, dass er seine Flächen (gesetzlich vorgeschriebene 7% Biodiversitäts-Förderflächen) nicht mehr nutzen kann, da er auch keine Abnehmer mehr hat.

Diese Futterflächen würden dadurch kompostiert. Das von mir angebaute Getreide wird für die Pflanzenvermehrung und nicht als Futtergetreide produziert und wird von einem benachbarten Betrieb als Saatgut eingesetzt. Wenn ich dieses Getreide nun als Futtergetreide nutzen würde, müsste mein jetziger Saatgut-Abnehmer Saatgut importieren. Durch das Verbot an Pflanzenschutzmitteln, würde die Betriebseffizienz geschwächt und durch vermehrte Handarbeit und Überfahrten mit dem Traktor, sowie Striegel- oder Hackgeräteinsätze erschwert. Zudem erhöht sich der Personalaufwand. Dies Mal als kleiner Abriss des Einflusses der Initiative auf die Produktion.

Kommen wir nun zum Verarbeiter: Durch die Reduktion meiner Produktion an Saatgut, Milch, Eiern etc., werden beim Verarbeiter Kapazitäten nicht mehr ausgeschöpft, was zu einem Abbau an Arbeitsplätzen führt. Es sind weniger (ca. 30%) Schweizer Nahrungsmittel verfügbar, die Nachfrage des Konsumenten danach wird jedoch nicht abnehmen.

Es müssten vermehrt Lebensmittel importiert werden. In der Schweiz sind wir in der glücklichen Lage, dass der Konsument über die Möglichkeit der Lebensmittelrückverfolgung verfügt. Bei importierten Gütern ist dies nicht durchgängig möglich. In jede Fall wären wir abhängig vom Ausland und inländische Betriebe (landwirtschaftliche und verarbeitende) würden eingehen.

Was bedeutet dies für den Konsumenten? Die Nachfrage nach schweizerischen oder regionalen Produkten ist gross. Durch die Reduktion der Viehbestände, dem dadurch jedoch nötigen Import an Futtermitteln, dem Verbot an Pflanzenschutzmitteln etc. würden inländische Lebensmittel massiv geschwächt und verteuert.

Übrigens ist folgendes zu beachten:

  • Die Schweiz verfügt über eine ausgezeichnete Trinkwasserqualität
  • Pflanzenschutzmittel durchlaufen in der Schweiz vier Bundesämter bis zur Bewilligung
  • Jedes eingesetzte Antibiotikum in der Landwirtschaft wird erfasst und in einer Datenbank in Bern gemeldet (in der Humanmedizin nicht der Fall)
  • Jeder Schweizer Landwirtschaftsbetrieb muss eine ausgeglichene Nährstoffbilanz ausweisen. D.h. der Tierbestand gibt vor, wie viele Nährstoffe anfallen. Die Pflanzen haben einen Bedarf an Nährstoffen. Die Differenz muss weggeführt oder kann durch Kunst- oder Naturdünger zugeführt werden.
  • Durch das Umsetzen der Trinkwasserinitiative werden diverse Betriebe auf Direktzahlungen und somit auf die Vorgaben für die Biodiversitätsflächen von 7% verzichten. Dies bedeutet ein Rückgang der Artenvielfalt.
  • Ist der Konsument bereit, für inländische Produkte längerfristig mehr zu bezahlen?

Ueli Kuhn
Vorstand SVP Kanton Zürich
Illnau-Effretikon

Publikation im Zürcher Bote

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