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Herbizide für Privatgärtner: Neue Verbieter-Verordnung

Die linksgrüne Küche von Bundesrätin Sommaruga hat nach dem deutlichen Nein zur Trinkwasser- und Pestizidinitiative bereits zum nächsten Schlag ausgeholt. In einer Verordnung fordert sie das praktisch komplette Pestizidverbot von Pflanzenschutzmitteln für private Kleingärtner.

Laut NZZ am Sonntag werden 2023 strengere Zulassungskriterien für Pflanzenschutzmittel für Private fällig. Das betrifft auch viele Gärten, Parks und Freizeitanlagen. Die Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung würde gemäss Bundesamt für Umwelt (Bafu) ca. 65 Prozent der derzeit auf dem Markt befindlichen Pflanzenschutzmittel für nichtberufliche Verwendungen verbieten, so die NZZ am Sonntag.

Massive Einschränkung
Fachleute sind sich einig. Das ist eine massive Einschränkung auf dem Verordnungsweg. Dass im Grundsatz die Gesundheit der Bevölkerung und die Gewässer zu schützen sind, ist sicher unbestritten. Einzelne Massnahmen im «Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022» bezeichnete beispielsweise die SVP in der Vernehmlassung aber als «rein politisch motivierter Populismus». Gewisse Massnahmen scheinen mit Blick auf andere Chemikalien völlig willkürlich (zum Beispiel Algenschutzmittel für Schwimmbäder, Chlortabletten für Privatschwimmbäder oder auch Autoscheibenreiniger).

Umgehungsmöglichkeiten
Auch die FDP erachtete übrigens diese Massnahmen in der Vernehmlassung als «weder notwendig noch angemessen». Denn der Schutz sei für Herbizide ebenso wie für andere Pflanzenschutzmittel bereits durch die Gefahreneinstufung der Produkte sowie durch die neu eingeführten praxisgerechten Anforderungen an die Produkte für die nicht berufliche Verwendung, insbesondere bezüglich Volumen, Dosierbarkeit und Flächenvorgaben, gewährleistet. Ein absolutes Verbot sei auch im Vergleich zu Regulierungen im europäischen Umfeld nicht verhältnismässig. Hinzu kommt, dass im nicht beruflichen Bereich die Umgehungsmöglichkeiten eines Verbotes sehr einfach wären (Einkauf im nahgelegenen Ausland, Arbeit durch professionelle Gärtner etc.). Hier fehlt wahrlich eine gewisse Logik der Verbieter-Verordnung.

Bürger-Bevormundung
Die neue Sommaruga-Verordnung ist ein weiteres Beispiel, wie die Exekutive versucht, Volksentscheide zu missachten. Die Verordnung hätte nach der Volksabstimmung über die Pestizidinitiative zurückgezogen werden müssen. Sie duftet nach Bevormundung des Bürgers. Er soll gefälligst jäten, ist die Meinung der Berner Bürokraten. das sind linke Erziehungsregeln, wie das Bestreben, das Auto ganz aus dem städtischen Raum zu entfernen. Schliesslich zeigt das Beispiel, wie wenig heute die Eigenverantwortung des Bürgers und Bewohners dieses Landes noch zählt.

Reinhard Wegelin
alt Parteisekretär
Pfäffikon

Der Zürcher Bote

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