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Am Prinzip Privateigentum wird gesägt

Als Grundeigentümer hat man in der heutigen Zeit einen schweren Stand. Die gesetzlichen Bestimmungen lassen den Behörden in der Umnutzung der Flächen freie Hand ohne jegliches Mitspracherecht durch den Grundeigentümer. Anhand des nachfolgenden aktuellen Falles wird dies einmal mehr verdeutlicht.

Die Stadt Illnau-Effretikon plant die Lückenschliessung des Radwegs zwischen Bisikon und Unter-Illnau. Die favorisierte Variante des Stadtrates führt entlang des Naturschutzgebietes Örmis, parallel zur Bisikoner-/Hauptstrasse. Durch diese Variante müssen beidseitig der Strasse u.a. Fruchtfolgeflächen, welche vom Kanton zu prioritären Potenzial-Flächen für Moorergänzungsflächen (PFF-Flächen) eingezont wurden und gemäss Naturschutz von uns Landwirten nicht aufgewertet werden dürfen (ein ebensolches Aufwertungsprojekt wurde vom Naturschutz abgelehnt), herhalten. D.h., eine landwirtschaftliche Aufwertung ist nicht möglich, um die Moorergänzungsflächen zu schützen, die Umnutzung zu einem Radweg stattdessen schon. Zudem ist die geplante Variante mit Abstand die teuerste.

Sinnvolle Alternativen chancenlos
Folgende Alternativvarianten, welche um einiges kostengünstiger wären und lediglich einen Umbau von Kies- auf Asphaltwege (ohne Einschränkung des Strassenverkehrs) sowie einen kleinen Umweg für die Radfahrer bedeuten würde, wurden vom Stadtrat abgelehnt: Eine dieser Varianten würde entlang des Grendelbachs und zwischen Waldrand und Örmis führen. Eine weitere Variante würde auf der anderen Seite der Strasse am Waldrand entlangführen. Bei beiden Varianten wären die Radfahrer vom Autoverkehr geschützt. Die Umwege wären zumutbar. Die Bisikonerstrasse ist zudem ein Amphibienwandergebiet, welches im Frühjahr über Nacht für den Verkehr gesperrt wird. Dadurch müssten die Radfahrer während dieser Zeit sowieso über die Flurwege ausweichen. Neben dieser Ausgangs- resp. Sachlage bestünden somit mehrere Möglichkeiten, um die Radwegerschliessung zu realisieren, ohne dabei den Grundeigentümern u.a. Fruchtfolgeflächen abkaufen zu müssen und einen immensen Kostenaufwand zu betreiben.

Grundeigentümer soll Mitspracherecht haben
Mein Anliegen ist es, dem Grundeigentum wieder einen höheren Stellenwert zu geben und nicht die Entscheidungsmöglichkeiten oder Entwicklung der betroffenen Flächen zu verunmöglichen, indem eben diese aus dem Grundeigentum genommen und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Auch wenn es keine Enteignungen im engeren Sinne, sondern Landkäufe sind, soll der Grundeigentümer ein Mitspracherecht haben und wenn er mit dem Vorschlag der Gemeinde nicht einverstanden ist, soll dies auch so akzeptiert werden. Im oben genannten Fall wurde lediglich eine Infoveranstaltung für die Grundeigentümer durchgeführt. Im Anschluss an diese Veranstaltung wurde das direkte Gespräch mit nur einer Partei geführt, die restlichen Parteien wurden von der Gemeinde auf unbestimmte Zeit vertröstet.

Wie oben beschrieben wurde eine Aufwertung des Landes durch die Landwirte vom Naturschutz abgelehnt. Als Begründung wurden die Moorergänzungsflächen genannt, offenbar wurde den Moorergänzungsflächen ein höherer Schutz zugestanden als der Fruchtfolgefläche. Unverständlich für mich, wie denn nun ein Radweg auf eben diesen Flächen gebaut werden soll. Der Schutz der Moorergänzungsfläche ist kein Thema mehr. Hier erwarte ich auch von der Fachstelle Naturschutz eine klare Haltung. Fruchtfolgeflächen, welche als Moorergänzungsflächen eingezont wurden, sollen stattdessen wiederum als Fruchtfolgeflächen an einer anderen Stelle kompensiert werden oder dann im Sinne der Natur aufgewertet, aber sicherlich nicht durch Strassenbauten zerstört werden – vor allem dann, wenn es sehr gute Alternativen gäbe. Auf der einen Seite wird vom Erhalt der Natur gesprochen, gleichzeitig werden den Städten solche Projekte ermöglicht. Für mich besteht ein riesiger Widerspruch, was die Aussagen der Behörden und die letztendliche Realisierung anbelangt.

Ueli Kuhn
Vorstand SVP Kanton Zürich
Illnau-Effretikon

Publikation im Zürcher Bote

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