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Einführungsgesetz zum Geldspielgesetz

Geldspiele sind seit Menschengedenken an sich eine faszinierende wie auch gefährliche Beschäftigung für Menschen. Wetten wurden nachweislich bereits im Zirkus Maximus in Rom unter Kaiser Augustus betrieben. Damals noch mit Stift und Schreibblock.

Kartenspiele gehören ebenfalls seit Jahrhunderten zur beliebten Freizeitbeschäftigung auf der ganzen Welt. Mitte des letzten Jahrhunderts konnten plötzlich mit elektronischen Spielgeräten die Jass-Partner ersetzt werden. Bildlich ausgedrückt; es standen Leute in Restaurants teilweise stundenlang vor den Münzspielautomaten und nicht wenige davon verspielten grosse Mengen ihrer Gehälter. Im Jahr 1994 wurden diese sogenannten Geschicklichkeitsspiele, wie sie offiziell heissen, verboten.

Rasante Entwicklung
Die Zockerangebote entwickelten sich zwischenzeitlich aber rasant weiter. Ein, im Verhältnis zu diesen Geschicklichkeitsapparaten unendlich grösserer Spielplatz steht heute zur Verfügung: die Online-Spiele. Spielsüchtige werden nicht mehr im Restaurant stehen und ununterbrochen Münzen in die Apparate werfen. Nein, diese werden zu Hause mit der ganzen Welt online verbunden sein und spielen. Sie werden unkontrolliert und unsichtbar nicht mit Fünfliber, sondern mit Kreditkarten noch viel mehr Geld verlieren. Infolge dieser Entwicklung wurde das Bundesgesetz über Geldspiele erneuert, zu welchem im Jahr 2018 das Schweizer Stimmvolk Ja sagte. Die Kantone haben bis ins Jahr 2021 die Möglichkeit, dieses Gesetz unter Berücksichtigung eigener Kriterien einzuführen. Machen sie das nicht, gilt automatisch das Bundesgesetz im entsprechenden Kanton. Der Kanton Zürich war sich der Suchtgefahr von Geldspielen bewusst und ergänzte das Bundesgesetz in einem zentralen Punkt. Bei der Annahme des kantonalen Gesetzes wird ein Fonds, finanziert aus den Spielerträgen, geschaffen, welcher zur Prävention gegen Spielsucht eingesetzt wird. Ein solcher Fonds ist im eidgenössischen Gesetz nicht vorgesehen. Bei einem Nein zum kantonalen Gesetz also, sind ebenfalls alle Spielformen zugelassen, jedoch wird es keinen Fonds für Prävention gegen Spielsucht geben.

Unsinniges Referendum
EVP und Grüne haben das Referendum gegen die Gesetzeseinführung durchKantons- und Regierungsrat ergriffen. Ein Referendum, welches die ganze Spielwelt sich selber überlassen würde. Eine gut gemeinte Tat mit gegenteiliger Wirkung. Es zeigt zudem, dass sich die Referendumsführer der heutigen Zeit verschliessen. Es spielt keine Rolle mehr, wo sich eine Person geografisch befindet. Von Jung bis Alt besitzt bald jeder und jede ein Smartphone mit stetiger Internetverbindung. Also der Grundlage, um immer und überall online zu spielen. Und glauben sie, der Spieler im Restaurant, der wird nicht mehr auftauchen.

Aus den Augen aus dem Sinn? Nein! Stimmen sie daher am 13.Juni JA zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele und helfen sie damit, mit Informations- und Präventivmassnahmen an die unsichtbaren Onlinespieler, wo immer diese sich befinden, zu gelangen.

Paul von Euw
Kantonsrat SVP Bauma

Der Zürcher Bote

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