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Geld für die Armee – nur für welche?

Der Nationalrat hat einer Erhöhung des Rüstungsbudgets zugestimmt. Doch wofür wird das Geld jetzt eingesetzt? Um die Schweiz immer mehr NATO-kompatibel zu machen?

Der Bundesrat hat nun reagiert und will «bestehende Sicherheitslücken» rascher als geplant schliessen. Der Vertrag für das neue Kampfflugzeug soll bis Ablauf der Offerte des F-35A unterzeichnet werden. Die Beschaffung des Mörsers 16 wird beschleunigt. Rund 110 Mio. Franken gehen auch ans Cyber-Lagezentrum und an zusätzliche mobile Cyber-Abwehrmittel.

Richtige Weichenstellung
Gemäss Nationalrat, VBS und Meinung des Bundesrates sollen die Armeeausgaben ab 2024 so erhöht werden, dass sie ab 2030 ein Prozent des BIP betragen. Die konkrete Planung, welche Rüstungsgüter in welchen Jahren beschafft werden sollen, ist jedoch gemäss VBS noch nicht abgeschlossen.

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ENDLICH WIRD KAMPFBEREITSCHAFT ERSTELLT

Nur wegen des Ukrainekriegs?
Grundsätzlich ist das Aufwachen von Bundesrat und Parlament erfreulich. Endlich sieht man ein, dass die bisher stiefmütterliche Behandlung des Rüstungsbudgets durch das Parlament ein Ende haben muss. Der Ukrainekrieg macht’s möglich, ist man versucht zu sagen. Doch dahinter dräut bereits ein anderes Kampffeld. Die Mitte und die FDP wollen weitere verstärkte Zusammenarbeit mit dem Quasi-Angriffsbündnis Nato. Das widerspricht der schweizerischen Neutralität klar und macht uns zu einem Mit-Akteur im Ukrainekrieg.

Keine rechtliche Vorwirkung
Der Auftrag des Volkes ist klar. Der löchrige Luftschirm über der Schweiz ist durch Beschaffung neuer Kampfflugzeuge bedrohungsgerecht zu erneuern. Und der perfiden Verschleppungsinitiative von Rot-Grün und der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee erteilt der Bundesrat richtigerweise keine aufschiebende Wirkung: «Volksinitiativen entfalten vor Annahme durch Volk und Stände keine rechtliche Vorwirkung. Eine neue Verfassungsbestimmung würde frühestens mit der Annahme in Kraft treten.»

Armee dient der Kriegsverhinderung
Artikel 58 Absatz 2 unserer Bundesverfassung lautet: «Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens; sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung. Sie unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen. Das Gesetz kann weitere Aufgaben vorsehen.» Damit hat die Armee den umfassenden Auftrag, die Bevölkerung zu schützen und im Notfall zu verteidigen. Auf diesem Schutz beruhen letztlich unser Wohlstand und unsere gesamte Lebensqualität. Wir profitieren alle davon, weil wir in Frieden und Sicherheit leben und aufwachsen dürfen. Kriegsverhinderung hilft der Schweiz aber nur, wenn sie ihre Neutralitätspolitik auch auf politischer Ebene weiterführt. Da ist gemäss unserer Bundesverfassung direkt der Bundesrat angesprochen.

Internationaler Aktivismus
Dieser Teil der Kriegsverhinderung wird leider ungenügend wahrgenommen. Erinnert sei an dieser Stelle an den grossen sicherheitspolitischen Bericht, den Christoph Blocher 1998 als Reaktion auf den verheerenden Bericht Brunner veröffentlichte. Blocher hielt dem entgegen, dass «internationaler Aktivismus in moralischem Gewand» und «Anschluss-Drang» grosse Gefahren für unser Land beinhalten würden. Dies vor allem für unsere Freiheit, Unabhängigkeit und Demokratie. Am Grundsatz der bewaffneten Neutralität, einer wichtigen schweizerischen Maxime, müsse unbedingt festgehalten werden.

Beitritt zu Quasi-Angriffsbündnis?
Wie zukunftsweisend Blochers Worte schon 1998 waren, zeigt die heutige Weltlage. Und es zeigt auch, wie FDP und die Mitte der inzwischen zum Quasi-Angriffsbündnis verkommenen NATO Beitrittsavancen machen. Dass unsere Armee aufgerüstet wird und endlich wieder Kampfbereitschaft erstellt werden soll, ist erfreulich. Nur muss genau geprüft werden, für was das Geld ausgegeben wird. Der Neutralität widersprechende Rüstungsausgaben sind in Zukunft noch sorgfältiger zu prüfen.

Reinhard Wegelin
alt Parteisekretär
Pfäffikon

Der Zürcher Bote

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